Entwurf zur Freigabe · Bambini-Haus · bestehendes Design fortgeführt gelb = bestätigen orange = offen grau = Vorlage (erfunden, ersetzen)✎ markierte Stellen anklicken zum Bearbeiten
Bambini-Haus · Ingolstadt

Bambini-Haus Ingolstadt

Das Bambini-Haus Ingolstadt ist eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren (§§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII). In der kleinen, heilpädagogisch arbeitenden Wohngruppe finden bis zu sechs Kinder rund um die Uhr Schutz – kurzfristig im Rahmen einer Inobhutnahme oder, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist, als längerfristiges, sicheres Zuhause. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr über das Jugendamt möglich.

Platzanfrage stellen

Eckdaten auf einen Blick

AngebotBabyschutz-/Inobhutnahmestelle + heilpädagogisches Intensivangebot
Rechtsgrundlage§§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII
ZielgruppeSäuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0–6 Jahren in Krisensituationen
Plätze6 (eine Gruppe)
Betreuungrund um die Uhr (24/7), an 365 Tagen im Jahr
Aufnahmeregulär und im Notfall (Inobhutnahme) rund um die Uhr
EinzugsgebietIngolstadt · Oberbayern · Bayern
Kontakt/BelegungHausleitung: leitung@bambini-haus.org · Tel. 0159 06 10 43 61 · info@blickpunkt-familie.org · Träger-Tel. 0841 99355381

Hinweis zum Schutz der Kinder: Als Schutzeinrichtung veröffentlichen wir die Adresse des Bambini-Hauses nicht. Anfragen und Kontakt laufen über den Träger (Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt).

Was ist eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle?

Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes, wenn sein Wohl akut gefährdet ist und es vorübergehend nicht bei seiner Familie bleiben kann – zum Beispiel bei Unerreichbarkeit, Erkrankung, Inhaftierung oder in einer akuten Krise der Bezugspersonen. Das Bambini-Haus ist auf die jüngsten Kinder (0–6 Jahre) spezialisiert und verbindet den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern mit einer heilpädagogischen, alltagsorientierten Betreuung in familiärer Atmosphäre.

Für wen ist das Bambini-Haus gedacht?

Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren, die aus einer Krisen- oder Gefährdungslage heraus einen sicheren Ort brauchen. Die Kinder kommen ohne ihre Eltern in die Wohngruppe. Im Vordergrund stehen Schutz, Stabilisierung und – wo möglich – die Vorbereitung einer Rückkehr in die Familie oder eines Übergangs in eine dauerhafte Anschlussperspektive.

Wie läuft eine Inobhutnahme rund um die Uhr ab?

Eine Inobhutnahme ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Den Anstoß geben in der Regel der Allgemeine Sozialdienst (ASD), die Polizei oder der Bereitschaftsdienst des Jugendamts.

  1. 1. Dringliche Anfrage beim Träger – telefonisch.
  2. 2. Bedarfsklärung am Telefon; bei Rückfragen Übersendung schriftlicher Unterlagen an die Hausleitung.
  3. 3. Bedarfseinschätzung: Lässt sich der Bedarf voraussichtlich abdecken und ist ein Platz frei, erfolgt

die Inobhutnahme und Unterbringung im Bambini-Haus.

Eine Überbelegung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht (Regierung von Oberbayern) möglich.

Wie lange bleibt ein Kind im Bambini-Haus?

Eine Inobhutnahme ist auf kurze Dauer angelegt und soll nach Möglichkeit drei Monate nicht überschreiten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich, bietet das Bambini-Haus bis zu vier Kindern eine mittel- bis langfristige Bleibeperspektive – ein geschütztes Zuhause bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, bis eine geeignete Anschlusslösung (etwa eine Pflegefamilie) gefunden ist.

Welche Rechtsgrundlagen gelten? (§§ 27 ff., 34, 42 SGB VIII)

Das Angebot stützt sich auf die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 und 34 SGB VIII) – darunter die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht – sowie auf die Inobhutnahme von Kindern (§ 42 SGB VIII).

Wie arbeiten wir? Unser pädagogisches Konzept

Der pädagogische Fokus liegt auf der sofortigen Aufnahme und Stabilisierung: Die Kinder sollen zur Ruhe kommen, Sicherheit erfahren und in einem verlässlichen Alltag begleitet werden. Die Arbeit orientiert sich am Montessori-Ansatz und an der situationsorientierten Elementarpädagogik und fördert die körperliche, seelische, geistige und motorische Entwicklung der Kinder. Bei Bedarf wird an der Aufarbeitung von Entwicklungs- und Belastungsfolgen gearbeitet. Leitend ist das Prinzip „aktive Pädagogik in Kooperation" in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Allgemeinen Sozialdienst und dem Pflegekinderdienst.

Schutz und Sicherheit

Der Schutz der Kinder hat absoluten Vorrang. Blickpunkt Familie arbeitet im gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und auf Grundlage eines Schutzkonzepts. Die Einrichtung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII). Zum Schutz der untergebrachten Kinder wird die Anschrift der Einrichtung nicht veröffentlicht.

Aufnahme & Belegung für Jugendämter

Neben dem oben beschriebenen Notfallweg (Inobhutnahme) ist auch eine reguläre Platzanfrage möglich: telefonische Bedarfsklärung → schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen → Prüfung der Passung → Aufnahmeplanung. Bitte fügen Sie der Anfrage alle relevanten Unterlagen bei – insbesondere zu vorausgegangenen Maßnahmen, Diagnostiken, gerichtlichen Anordnungen sowie pädagogischen und medizinischen Bedarfen. Nur eine vollständige Falldarstellung ermöglicht eine tragfähige Falleinschätzung.

Wer trägt die Kosten?

Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.

Team & Qualifikation

Die Kinder werden rund um die Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut; ein heilpädagogischer Fachdienst – darunter staatlich geprüfte Kinder- und Spieltherapeut:innen – ergänzt die Arbeit. Hauswirtschaftliche Versorgung, Supervision und regelmäßige Fortbildung gehören zum Standard.

Team von Blickpunkt Familie Ingolstadt

Träger & Aufsicht

Träger des Bambini-Hauses ist die Blickpunkt Familie GmbH (Ingolstadt), ein freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V. Die Aufsicht liegt bei der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht SGB VIII).

Kontakt- und Postanschrift (Träger, öffentlicher Kontakt): Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt.

Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Kinder werden im Bambini-Haus aufgenommen?
Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren in Krisen- oder Gefährdungslagen – ohne ihre Eltern.
Nach welchen Paragrafen erfolgt die Aufnahme?
Nach §§ 27 ff. und 34 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) sowie § 42 SGB VIII (Inobhutnahme).
Ist eine Aufnahme auch nachts und am Wochenende möglich?
Ja. Eine Inobhutnahme ist rund um die Uhr möglich, in der Regel angestoßen durch ASD, Polizei oder den Bereitschaftsdienst des Jugendamts – sofern ein Platz frei ist.
Wie lange bleibt ein Kind im Bambini-Haus?
Eine Inobhutnahme soll möglichst drei Monate nicht überschreiten. Ist eine Rückkehr nicht möglich, kann ein Kind als längerfristige Perspektive bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bleiben.
Ist das Bambini-Haus ein Kinderheim?
Umgangssprachlich wird das Bambini-Haus oft als Kinderheim bezeichnet. Fachlich ist es eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle mit heilpädagogischem Intensivangebot für Kinder von 0 bis 6 Jahren.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des zuständigen Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.

Kontakt für Belegungs- und Inobhutnahmeanfragen

Für dringliche Inobhutnahmen läuft der Erstkontakt in der Regel über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD), die Polizei oder den Bereitschaftsdienst des Jugendamts. Reguläre Belegungsanfragen richten Jugendämter und ASD-Fachkräfte an die Hausleitung des Bambini-Hauses (leitung@bambini-haus.org, durchgehend erreichbar unter 0159 06 10 43 61) und an info@blickpunkt-familie.org. Sensible Unterlagen übermitteln wir auf einem gesicherten Weg.

Stand: 06/2026. Diese Seite informiert über ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung; maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Jugendamtes.

E-Mail an info@blickpunkt-familie.org

Anmerkungen für die Freigabe

Allgemeine Anmerkungen

Ihre allgemeine Rückmeldung zu dieser Seite – wird gespeichert.